Dissertation
An der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen kann in folgenden Fachbereichen promoviert werden:
- Übersetzungswissenschaft
- Sprachtechnologie
- Konferenzdolmetschen
- mehrsprachiges Kommunikationsmanagement
Zulassungsbedingungen
Anmeldefristen
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Zulassungsbedingungen
- AbsolventInnen eines Master in Übersetzen oder eines Master in Konferenzdolmetschen der Fakultät oder eines als äquivalent anerkannten Abschlusses
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Um zur Promotion an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen der Universität Genf zugelassen zu werden, müssen die BewerberInnen ihre Bewerbungsunterlagen an den Dekan der Fakultät senden. Das Zulassungsgesuch muss folgende Dokumente enthalten:
- vollständig ausgefüllter Immatrikulationsantrag
- gegebenenfalls ein vollständig ausgefülltes Gesuch um Äquivalenzanerkennung des höchsten akademischen Abschlusses der BewerberInnen
- ausführlicher Lebenslauf in Französisch (datiert und unterschrieben)
- Motivationsschreiben
- zertifizierte Kopie des höchsten akademischen Abschlusses(1)
- einfache Kopie aller anderen Abschlüsse (1)
- Kopien der Notenauszüge (1)
- Dossier und Liste der Publikationen
- ausführliche Beschreibung des Forschungsprojekts
- formelle Zustimmung eines Professors der Fakultät, die Betreuung der Dissertation zu übernehmen
(1) Beglaubigte Übersetzungen von Abschlüssen, die nicht in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch verfasst sind.
Anmeldefristen
BewerberInnen für eine Dissertation sind von den Anmeldefristen der Universität nicht betroffen und können ihre Bewerbungsunterlagen jederzeit direkt an den Dekan der Fakultät senden.
Download der Dokumente
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Siehe auch Studienordnung
(202 KB,
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Das Projekt einer Doktorarbeit : Empfehlungen zur Redaktion
(106 KB,
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Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Studienberater.

