2011

Das Vorsorgeprinzip im Umweltrecht

Am Beispiel der internationalen, europäischen und schweizerischen Rechtsordnung

Ursula Marti

Das Vorsorgeprinzip hat sich als Grundsatz aus dem deutschen Umweltrecht in den  70er-Jahren des letzten Jahrhunderts herausentwickelt. Seitdem breitet sich der   Vorsorgegedanke immer weiter aus und ist inzwischen in der internationalen sowie europäischen Rechtsordnung allgegenwärtig. Aber auch in vielen nationalen gesetzlichen Grundlagen – so auch in der Schweiz –  ist  das Vorsorgeprinzip  verankert.

Sein Anwendungsbereich hat sich zudem vom Umweltbereich auf weitere Bereiche ausgedehnt, insbesondere auf den Gesundheitsbereich sowie den Verbraucherschutz. Trotz seiner Rezeption in verschiedenen Rechtsordnungen wird nach wie vor über den genauen Inhalt, die Reichweite sowie die Rechtsfolge des Vorsorgeprinzips kontrovers diskutiert.
Nach allgemeinem Verständnis besteht die Grundaussage des Prinzips darin, dass präventive Massnahmen auch in Situationen ergriffen werden sollen, in denen Ungewissheit über das Vorliegen von Risiken und Gefahren sowie deren Ausmass für die Umwelt herrscht. Dies lässt einen grossen Spielraum offen sowohl für die rechtsetzende als auch für die rechtanwendende Behörde. Für die Gerichte hat das zur Folge, dass es oftmals ihnen überlassen wird, dem Vorsorgeprinzip im zu überprüfenden Fall konkrete Konturen zu verleihen.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und Ausgestaltung des Vorsorgeprinzips in der internationalen, europäischen sowie schweizerischen Rechtsordnung  im Bereich  des  Umweltechts.

29 septembre 2011
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