Master Übersetzen

Anmeldung für die Masterstudiengänge Übersetzen



Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:

Welche Aufnahmebedingungen gibt es?

Sie müssen:

  • Entweder die Aufnahmeprüfung bestehen (A)
  • Oder die Aufnahmebedingungen für eine Zulassung «sur dossier» erfüllen (B)
  • Oder das letzte Studienjahr im BA Mehrsprachige Kommunikation an der FTI absolvieren (C)

(A) Sie haben einen Hochschulabschluss: In diesem Fall müssen Sie die Aufnahmeprüfung an der FTI bestehen.


(B) Sie haben einen BA einer anderen Hochschule in derselben Studienrichtung, der als gleichwertig anerkannt wird: Wenn Sie Ihre Sprachkombination beibehalten, kann die FTI entscheiden, Sie ohne Aufnahmeprüfung für ein oder alle Sprachenpaare Ihrer Sprachkombination zuzulassen.

Möglichkeit zur Dispensation von der Aufnahmeprüfung:
Bei der Online-Anmeldung müssen Sie einen Antrag auf Dispensation stellen. Die dafür zuständige Kommission der Fakultät untersucht jeden Antrag individuell. Konsultieren Sie den Studienplan des BA Mehrsprachige Kommunikation, um Ihr Studium mit dem BA an der FTI zu vergleichen. Vergleichen Sie vor allem, ob Sie dieselbe Anzahl an Leistungspunkten in Übersetzen pro Sprachenpaar erreicht haben.


(C) Sie absolvieren das letzte Studienjahr im BA Mehrsprachige Kommunikation an der FTI:
 Wenn Sie Ihre Sprachkombination beibehalten, werden Sie ohne Aufnahmeprüfung zum MA Übersetzen zugelassen (sofern Sie die Prüfungen im BA bestanden haben). Für die Anmeldung genügt eine E-Mail an Marie-Laure Cudet bis zum 31. August 2024.


Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.


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Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt

Beschreibung der Aufnahmeprüfung für die Masterstudiengänge

Sie müssen in jedem Ihrer Sprachenpaare (B-A) eine Prüfung ablegen:

Ein Sprachenpaar setzt sich jeweils aus Ihrer A-Sprache und einer Ihrer B-Sprachen zusammen. Bei den Prüfungen in den jeweiligen Sprachenpaaren (B1-A, B2-A, B3-A) werden Ihr Wissen und Ihre Redaktionskompetenz in Ihrer Muttersprache (A) sowie Ihr Textverständnis in Ihrer Passivsprache (B) überprüft.

Bei der Aufnahmeprüfung müssen die KandidatInnen zeigen, dass sie einen Text in ihrer Passivsprache mit all seinen sprachlichen Feinheiten verstehen und sich perfekt in ihrer Aktivsprache ausdrücken können.

Bei der Zusammenfassung sollen die wesentlichen Aspekte des Texts in der zusätzlichen B-Sprache in einem angemessenen und natürlichen Stil in der A-Sprache wiedergegeben werden. Bei dieser Aufgabe gilt es, wichtige Informationen von nebensächlichen Aspekten zu unterscheiden und das Wesentliche in einem gut strukturierten Text wiederzugeben. Die Hauptkriterien bei der Bewertung der A-Sprache sind Vielfalt und Präzision des Wortschatzes sowie korrekte Orthografie, Syntax und Interpunktion.

Der zweite Teil ergänzt die Bewertung der Zusammenfassung. Bei den Fragen wird das Verständnis sprachlicher Feinheiten im Text in der B-Sprache geprüft, während beim Aufsatz die Ausdrucksfähigkeit in der A-Sprache in einem weniger eingeschränkten Rahmen als bei der Zusammenfassung bewertet wird.

Sie erhalten für jede dieser Prüfungen eine Note. Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, sofern Sie bei einer oder mehreren Prüfungen mindestens die Note 4 erreichen. Die Notenskala geht von 0 bis 6.

Was passiert bei Nichtbestehen?

Falls alle Ihre Noten unter 4 liegen, können Sie den MA Übersetzen nicht im darauffolgenden Herbst beginnen. Sie können die Aufnahmeprüfung jedoch einmal wiederholen.

Falls die Note für eines Ihrer Sprachenpaare unter 4 liegt, Sie in den anderen Sprachenpaaren allerdings mindestens mit der Note 4 bestanden haben, können Sie die nichtbestandene Prüfung einmal wiederholen. In der Zwischenzeit können Sie bereits Ihr Studium beginnen und Kurse in der Sprachkombination besuchen, für die Sie die Prüfung bestanden haben.

Welches Sprachniveau wird verlangt?

Sie beherrschen Ihre A-Sprache perfekt: Sie müssen einen logischen, gut strukturierten Text in adäquatem Stil verfassen können. Für die B-Sprachen wird mindestens das Niveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen erwartet.

Niveau B2 für KandidatInnen, die Französisch nicht in ihrer Sprachkombination haben

Zusätzlich zur Aufnahmeprüfung an der FTI wird für die Immatrikulation an der Universität ein Niveau B2 in Französisch verlangt. Überprüfen Sie zunächst auf der Seite der Universität Genf zur Französischprüfung, ob Sie eine der Bedingungen für eine Dispensation erfüllen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann können Sie entweder eines der auf der Seite (unter Punkt 2 des Abschnitts "DISPENSES DE L'EXAMEN DE FRANÇAIS") genannten Diplome einreichen oder die Französischprüfung ablegen.
Die Französischprüfung wird von der Zulassungsstelle durchgeführt und findet zwei bis drei Wochen vor Semesterbeginn statt. Bei Nichtbestehen können Sie das Studium an der FTI nicht aufnehmen.

Wählen Sie eine Sprachkombination mit zwei, drei oder vier Sprachen.
Ihre Mutter- oder Grundsprache ist Ihre A-Sprache.  Diese Sprache beherrschen Sie perfekt. Ausgehend von Ihrer A-Sprache wählen Sie dann in der Tabelle der Sprachkombinationen eine, zwei oder drei B-Sprachen (auch „Passivsprachen“ genannt). Diese Sprachen ergeben zusammen Ihre Sprachkombination.


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Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?

Die Aufnahmeprüfung findet online vom 16. bis 18. April 2024 statt.
Die Prüfungsergebnisse werden am 14. Juni 2024 veröffentlicht.


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Wie kann man sich anmelden?

PHASE 1

  • Wie kann man sich für die Aufnahmeprüfung der FTI anmelden?

    • Anmeldefrist: vom 2. Oktober 2023 bis 28. Februar 2024


    Wenn Sie das letzte Studienjahr im BA an der FTI absolvieren oder bereits im MA an der FTI studieren und eine neue Sprache zu Ihrer Sprachkombination hinzufügen möchten, melden Sie sich auf der Online-Plattform für eine neue Sprache („Ajout de langue“) an und scannen Sie die für diese neue Sprache benötigten Dokumente ein.

Schritt 1

Sie haben kein SWITCH edu-ID von der Uni Genf?

Was ist ein SWITCH edu-ID? https://www.switch.ch/edu-id/.

Erstellen Sie zunächst ein Konto. Nutzen Sie hierfür ihre private E-Mail-Adresse: https://eduid.ch/web/registration/1/

- Sie haben Probleme mit der Kontoerstellung?
Melden Sie sich hier

Sie haben bereits ein SWITCH edu-ID von der Uni Genf?

Nutzen Sie Ihre Uni Genf E-Mail-Adresse und Ihr entsprechendes SWITCH edu-ID Kennwort um sich anzumelden.

Melden Sie sich bei https://eduid.ch an und überprüfen Sie, ob in Ihrem Profil auch Ihre private E-Mail-Adresse hinterlegt ist.

Falls nicht, fügen Sie diese hinzu.

- Sie können sich bei SWITCH edu-ID nicht anmelden?
Nutzen Sie die "Kennwort vergessen" Funktion.

 

Schritt 2

 

Schritt 3

Melden Sie sich über die Einschreibeplattform der FTI für die Aufnahmeprüfungen an.

Sie haben kein SWITCH edu-ID von der Uni Genf? Nutzen Sie Ihr SWITCH edu-ID (Schritt 1, oben), um sich über die FTI-Einschreibeplattform für die Aufnahmeprüfungen anzumelden.
Sie haben bereits ein SWITCH edu-ID von der Uni Genf? Verwenden Sie Ihre E-Mail-Adresse der Universität Genf und das entsprechende SWITCH edu-ID-Passwort, um sich über die FTI-Einschreibeplattform für die Aufnahmeprüfungen anzumelden.

 

Schritt 4

Sie erhalten eine Bestätigung für die Anmeldung per E-Mail

Überprüfen Sie regelmässig Ihre private Mailbox (sowie Ihr Spam-Ordner), da alle Kommunikationen der Universität über diese Adresse verlaufen.

PHASE 2

  • Wie kann man sich an der UNIGE einschreiben?
    Stellen Sie einen Online-Immatrikulationsantrag bei der Immatrikulationsstelle:

    • Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2024
      - für KandidatInnen, die für einen Aufenthalt von über 90 Tagen in der Schweiz ein Visum benötigen (unabhängig von Ihrem aktuellen Wohnsitz, ausser bei Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die bis über den 30. April hinaus gültig ist)

    • Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 30. April 2024
      - für KandidatInnen, die kein Visum benötigen.


Falls Sie bereits an der UNIGE studieren (und somit immatrikuliert sind), stellen Sie innerhalb der entsprechenden Fristen einen Antrag auf Wechsel der Fakultät oder einen Antrag auf Immatrikulation an einer zweiten Fakultät.

Falls Sie exmatrikuliert wurden oder vor Ihrem Studienbeginn an der FTI exmatrikuliert werden, stellen Sie innerhalb der entsprechenden Fristen einen Antrag auf Reimmatrikulation.

Die Immatrikulation ist die von der Universität erteilte Zulassung, sich als StudentIn an einer Fakultät einzuschreiben, um an den verschiedenen Kursen, Seminaren und Übungen teilzunehmen, die zur Erlangung eines akademischen Grades notwendig sind. Sie ist für jedes Studium an der FTI verpflichtend.

Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.

ACHTUNG

Die Zulassung an der FTI wird erst bestätigt, wenn Sie

* die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben

und

* Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde.

BewerberInnen durchlaufen somit zwei separate Anmeldeverfahren.
Beide Verfahren sind verpflichtend, um an der UNIGE studieren zu können.


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Studierendensekretariat

Zulassung und Anmeldung

Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Telefon: +41 (0)22 37 98708
E-Mail: admission-fti(at)unige.ch

Bürozeiten: Montag - Donnerstag, 10:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr.


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