Zusatzzertifikate
Zusatzzertifikat Übersetzen (CCT)
AbsolventInnen eines Masters in Übersetzen der Fakultät oder eines äquivalenten Abschlusses in Übersetzen, die eine neue Passivsprache in ihre Sprachkombination aufnehmen möchten, können in zwei bis vier Semestern das Zusatzzertifikat Übersetzen erwerben.
- Studienplan (gültig ab September 2021)
- Studienplan 2015-2016
- Studienordnung (gültig ab September 2020)
- Benotung in Viertelnotenschritten: Umrechnungstabelle
- Einschreibungsbedingungen
Zusatzzertifikat Französische Gebärdensprache
AbsolventInnen des Bachelors Mehrsprachige Kommunikation der Fakultät oder eines äquivalenten Abschlusses, die die französische Gebärdensprache in ihre Sprachkombination aufnehmen möchten, können in sechs bis acht Semestern das Zusatzzertifikat Französische Gebärdensprache erwerben. Diese Zusatzausbildung wird prinzipiell alle drei Jahre angeboten.
- Studienplan (gültig ab September 2021)
- Studienordnung (gültig ab September 2021)