Anmeldung für das Zusatzzertifikat Übersetzen
Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Die Immatrikulationsbedingungen der UNIGE erfüllen und einen Hochschulabschluss haben
- Die Zulassungsbedingungen der FTI erfüllen
Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Sie müssen:
- Einen Master Übersetzen der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) oder einen von der zuständigen Kommission als gleichwertig anerkannten Hochschulabschuss haben.
- Die Aufnahmeprüfung der FTI bestehen.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.
Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt
Beschreibung der Aufnahmeprüfung für das Zusatzzertifikat Übersetzen
Sie müssen eine Prüfung in Ihrem neuen Sprachenpaar ablegen (zusätzliche B-Sprache–A-Sprache).
Ein Sprachenpaar setzt sich jeweils aus Ihrer A-Sprache und Ihrer B-Sprache zusammen. Bei der Prüfung in diesem Sprachenpaar (zusätzliche B-Sprache–A-Sprache) werden Ihr Wissen und Ihre Redaktionskompetenz in Ihrer Muttersprache (A) sowie Ihr Textverständnis in Ihrer Passivsprache (B) überprüft.
Bei der Aufnahmeprüfung müssen die KandidatInnen zeigen, dass sie einen Text in ihrer Passivsprache mit all seinen sprachlichen Feinheiten verstehen und sich perfekt in ihrer Aktivsprache ausdrücken können.
Bei der Zusammenfassung sollen die wesentlichen Aspekte des Texts in der zusätzlichen B-Sprache in einem angemessenen und natürlichen Stil in der A-Sprache wiedergegeben werden. Bei dieser Aufgabe gilt es, wichtige Informationen von nebensächlichen Aspekten zu unterscheiden und das Wesentliche in einem gut strukturierten Text wiederzugeben. Die Hauptkriterien bei der Bewertung der A-Sprache sind Vielfalt und Präzision des Wortschatzes sowie korrekte Orthografie, Syntax und Interpunktion.
Der zweite Teil ergänzt die Bewertung der Zusammenfassung. Bei den Fragen wird das Verständnis sprachlicher Feinheiten im Text in der B-Sprache geprüft, während beim Aufsatz die Ausdrucksfähigkeit in der A-Sprache in einem weniger eingeschränkten Rahmen als bei der Zusammenfassung bewertet wird.
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, sofern Sie bei der Prüfung mindestens die Note 4 erreichen. Die Notenskala geht von 0 bis 6.
Was passiert bei Nichtbestehen?
Falls Ihre Note unter 4 liegt, können Sie das Zusatzzertifikat Übersetzen nicht im darauffolgenden Herbst beginnen. Sie können die Aufnahmeprüfung jedoch einmal wiederholen.
Welches Sprachniveau wird verlangt?
Sie beherrschen Ihre A-Sprache perfekt: Sie müssen einen logischen, gut strukturierten Text in adäquatem Stil verfassen können. Für die B-Sprache wird mindestens das Niveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen erwartet.
Wählen Sie eine Sprachkombination mit zwei Sprachen. |
Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?
Die Aufnahmeprüfung findet online vom 18. bis 20. April 2023 statt.
Die Prüfungsergebnisse werden am 16. Juni 2023 veröffentlicht.
Wie kann man sich anmelden?
- Anmeldung an der FTI
Melden Sie sich online zur Aufnahmeprüfung der FTI an:
- vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023 (letzter Anmeldetag).
a) Erstellen Sie zunächst ein ORISIS-Konto an der UNIGE (alle Anmeldungen laufen über dieses Konto).
b) Melden Sie sich mit Ihrem Konto auf der Online-Plattform der FTI zur Aufnahmeprüfung an. Hier finden Sie eine Liste der Dokumente, die Sie für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung benötigen.
(Sollten Sie schon an der Universität Genf immatrikuliert sein, verwenden Sie den Benutzernamen und das Passwort Ihrer ersten Anmeldung auf ORISIS. Diese sind im Normalfall mit Ihrer privaten E-Mail-Adresse verknüpft. Sollten Sie keinen Zugriff auf Ihr Konto haben, erstellen Sie einen neuen Zugang mit Ihrer Adresse @etu.unige.ch.)
Sie erhalten eine Bestätigung für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung per E-Mail.
Die Einladung zur Prüfung sowie die Prüfungszeiten werden Ihnen bis Ende Februar per E-Mail zugeschickt.
- Anmeldung an der UNIGE
Verwenden Sie Ihr ORISIS-Konto, um Ihre Immatrikulation an der Universität Genf online zu beantragen. Nachdem Sie Ihre Immatrikulation online beantragt haben, müssen Sie Ihren Antrag ausdrucken und per Post an die Zulassungsstelle schicken:
- vom 2. Januar bis 28. Februar 2023 für StaatsbürgerInnen, die für einen Aufenthalt von über 90 Tagen in der Schweiz ein Visum benötigen (unabhängig von Ihrem aktuellen Wohnsitz, ausser bei Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die bis über den 30. April hinaus gültig ist)
- vom 2. Januar bis 30. April 2023 für KandidatInnen, die für einen Aufenthalt von über 90 Tagen kein Visum benötigen
Achten Sie darauf, Ihren vollständigen Immatrikulationsantrag rechtzeitig einzureichen, auch wenn Sie die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung an der FTI noch nicht erhalten haben!
Falls Sie bereits an der UNIGE studieren (und somit immatrikuliert sind), stellen Sie innerhalb der entsprechenden Fristen einen Antrag auf Wechsel der Fakultät oder einen Antrag auf Immatrikulation an einer zweiten Fakultät.
Falls Sie exmatrikuliert wurden oder vor Studienbeginn an der FTI exmatrikuliert werden, stellen Sie innerhalb der entsprechenden Fristen einen Antrag auf Reimmatrikulation.
Die Immatrikulation ist die von der Universität erteilte Zulassung, sich als StudentIn an einer Fakultät einzuschreiben, um an den verschiedenen Kursen, Seminaren und Übungen teilzunehmen, die zur Erlangung eines akademischen Grades notwendig sind. Sie ist für jedes Studium an der FTI verpflichtend.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.
Die Aufnahmeprüfung an der FTI ist kostenlos. Für den Immatrikulationsantrag an der UNIGE ist jedoch eine Gebühr von CHF 65.- zu entrichten.
ACHTUNG Die Zulassung an der FTI wird erst bestätigt, wenn Sie * die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben und * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde. BewerberInnen durchlaufen somit zwei separate Anmeldeverfahren. |
Kontakt
Studiensekretariat:
Informationen, Zulassung und Anmeldung
Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Tel.: +41 (0)22 37 98708
Fax: +41 (0)22 37 98750
E-Mail:
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