Anmeldung für den MA in Konferenzdolmetschen
Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Die Immatrikulationsbedingungen der UNIGE erfüllen und einen Hochschulabschluss haben
- Die Zulassungsbedingungen der FTI erfüllen
- KandidatInnen, die Französisch nicht in ihrer Sprachkombination an der FTI haben, müssen zusätzlich die von der Universität vorgesehene Französischprüfung (eine von der Aufnahmeprüfung der FTI unabhängige Grundprüfung) ablegen, ausser es ist gemäss den Bedingungen der UNIGE eine Dispensation von der Prüfung möglich.
Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Sie müssen:
- Einen Hochschulabschluss haben: einen Bachelor (BA) oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss
- Die Aufnahmeprüfung der FTI bestehen
Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.
Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt
Die Aufnahmprüfung findet ausschliesslich online statt. Die genauen Modalitäten werden den KandidatInnen bei Annahme der Bewerbungsunterlagen an der FTI bekanntgegeben.
KonferenzdolmetscherInnen und ihre Sprachkombination
Professionelle KonferenzdolmetscherInnen haben eine Sprachkombination, die festlegt, von welcher Sprache in welche Sprache sie arbeiten. Im Regelfall besteht die Sprachkombination aus einer A-Sprache, (manchmal) aus einer B-Sprache und einer oder mehrerer C-Sprachen.
Die A-Sprache ist die Hauptsprache von KonferenzdolmetscherInnen; sie ist die aktive Sprache, in die aus allen anderen Sprachen gedolmetscht wird.
Die B-Sprache ist ebenfalls eine aktive Sprache, in die gedolmetscht wird, allerdings nur aus der A-Sprache.
Die C-Sprache ist eine passive Sprache, die nur als Ausgangssprache dient. KonferenzdolmetscherInnen dolmetschen somit nicht in ihre C-Sprache.
Welches Sprachniveau wird verlangt? Wie wählt man seine Sprachkombination?
Ausgehend von Ihrer Grundsprache, der A-Sprache, wählen Sie eine Sprachkombination mit zwei, drei oder vier Sprachen. Entscheidend ist das Sprachniveau, das Sie in jeder dieser Sprachen haben:
Die A-Sprache ist die Mutter- oder Bildungssprache. Im Normalfall haben Sie nur eine A-Sprache. Fälle mit zwei A-Sprachen sind selten; sie betreffen Personen, die in einem mehrsprachigen Umfeld aufgewachsen sind (z.B. wenn sie eine Sprache zu Hause und eine andere Sprache in der Schule gesprochen haben).
Die B-Sprache und B-konsekutiv-Sprache ist eine Sprache, die Sie auf sehr hohem Niveau beherrschen und in die Sie dolmetschen können. Es wird zwischen B-Sprache und B-konsekutiv-Sprache unterschieden: In die B-Sprache dolmetschen Sie sowohl simultan als auch konsekutiv, in die B-konsekutiv-Sprache dolmetschen Sie nur konsekutiv.
Die C-Sprache ist eine Sprache, die Sie auf hohem Niveau beherrschen und sehr gut verstehen.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Nützliche Tipps:
- Lesen Sie täglich eine Tageszeitung, wöchentlich eine Wochenzeitschrift und monatlich eine Monatszeitschrift in jeder Sprache Ihrer Sprachkombination. Wählen Sie ein Thema (einen Artikel) und vergleichen Sie, wie dasselbe Thema in den unterschiedlichen Sprachen behandelt wird.
- Achten Sie besonders auf den Stil und idiomatische Redewendungen. Schlagen Sie neue Konzepte in einer Enzyklopädie und neue Wörter und Fachbegriffe in einem Wörterbuch nach. Machen Sie sich Aufzeichnungen dazu und kommen Sie regelmässig darauf zurück.
- Messen Sie die Zeit, die Sie für bestimmte Aufgaben benötigen, denn eine gute Zeiteinteilung ist in Prüfungssituationen unerlässlich. Achten Sie darauf, dass Ihr Tempo den Vorgaben für die Aufnahmeprüfung entspricht.
- Interessieren Sie sich für unterschiedlichste Themen. Lesen Sie regelmässig und aufmerksam Zeitungen, inklusive Wissenschafts- und Finanzteil. Folgen Sie Sendungen zu aktuellen Themen im Radio, im Fernsehen und/oder im Internet in allen Sprachen Ihrer Sprachkombination.
Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?
Die Aufnahmeprüfung findet ausschliesslich online statt.
- Die schriftliche Prüfung findet vom 26. Oktober bis 1. November 2022 statt.
- Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden am 16. Dezember 2022 veröffentlicht.
- Die mündliche Prüfung findet vom 11. Januar bis 11. Februar 2023 statt.
- Die Ergebnisse der mündlichen Prüfung werden am 27. Februar 2023 veröffentlicht.
Die Zulassung zum Studium ist nur für einen Studienbeginn im Jahr der Aufnahmeprüfung gültig. Ein Aufschub des Studienbeginns ist nicht möglich.
Wenn Sie das Studium nicht in dem Jahr beginnen können, für das Sie zum Master in Konferenzdolmetschen zugelassen wurden, müssen Sie die gesamte Aufnahmeprüfung wiederholen.
Kann die Aufnahmeprüfung bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Bei Nichtbestehen kann die Aufnahmeprüfung einmal wiederholt werden. Nach zweimaligem Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung ist keine Wiederholung mehr möglich.
- Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung können Sie die Aufnahmeprüfung im darauffolgenden Jahr oder zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen.
- Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung bleibt die bestandene schriftliche Prüfung ein Jahr lang gültig, sodass Sie im darauffolgenden Jahr direkt zur mündlichen Prüfung antreten können. Falls Sie die Aufnahmeprüfung über ein Jahr nach Ihrem ersten Antritt wiederholen, müssen Sie sowohl zur schriftlichen als auch zur mündlichen Prüfung antreten.
Wie kann man sich anmelden?
PHASE 1
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Wie kann man sich für die Aufnahmeprüfung der FTI anmelden?
Sie müssen sich zunächst an der FTI einschreiben und die Aufnahmeprüfungen bestehen.- Anmeldefrist: vom 1. September bis 10. Oktober 2022.
- Anmeldefrist: vom 1. September bis 10. Oktober 2022.
Sie erhalten eine Bestätigung für die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung sowie den Zugang zur Plattform des Fachbereichs für Dolmetschen per E-Mail. Auf dieser Plattform finden Sie Ihre Prüfungszeiten sowie weitere Informationen zum Inhalt und Ablauf der Prüfung.
PHASE 2
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Wie kann man sich an der UNIGE einschreiben?
Stellen Sie einen Online-Immatrikulationsantrag und schicken Ihre vollständigen Unterlagen postalisch an die Immatrikulationsstelle:- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2023.
Achten Sie darauf, Ihren vollständigen Immatrikulationsantrag rechtzeitig einzureichen, auch wenn Sie die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung an der FTI noch nicht erhalten haben!
Falls Sie bereits an der UNIGE studieren (und somit immatrikuliert sind), stellen Sie innerhalb der entsprechenden Fristen einen Antrag auf Wechsel der Fakultät.
Falls Sie exmatrikuliert wurden oder vor Studienbeginn an der FTI exmatrikuliert werden, stellen Sie innerhalb der entsprechenden Fristen einen Antrag auf Reimmatrikulation.
Die Immatrikulation ist die von der Universität erteilte Zulassung, sich als StudentIn an einer Fakultät einzuschreiben, um an den verschiedenen Kursen, Seminaren und Übungen teilzunehmen, die zur Erlangung eines akademischen Grades notwendig sind. Sie ist für jedes Studium an der FTI verpflichtend.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.
Die Aufnahmeprüfung an der FTI ist kostenlos. Für den Immatrikulationsantrag an der UNIGE ist jedoch eine Gebühr von CHF 65.- zu entrichten.
ACHTUNG Die Zulassung an der FTI wird erst bestätigt, wenn Sie * die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben und * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde. BewerberInnen durchlaufen somit zwei separate Anmeldeverfahren. |
Kontakt
Studiensekretariat:
Informationen, Zulassung und Anmeldung
Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Tel.: +41 (0)22 37 98708
Fax: +41 (0)22 37 98750
E-Mail:
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