Anmeldung für den Bachelor Mehrsprachige Kommunikation
Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfungen: 2. März 2023
Die Anmeldefrist für die Aufnahmeprüfungen läuft noch | |||
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Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Die Immatrikulationsbedingungen der UNIGE erfüllen
Sie benötigen einen Vorbildungsausweis (gymnasiale Maturität, Schweizer Maturität, französisches baccalauréat oder als gleichwertig anerkannter Abschluss). Bitte lesen Sie den Leitfaden zur Anmeldung («Guide d'inscription») und die offiziellen Immatrikulationsbedingungen der UNIGE aufmerksam durch.
Beachten Sie insbesondere die spezifischen Immatrikulationsbedingungen der FTI, die Sie unter «PROCEDURES ET CONDITIONS D’ADMISSION PARTICULIERES» finden, sowie die Aufnahmebedingungen für KandidatInnen mit ausländischen Vorbildungsausweisen.
- Die Zulassungsbedingungen der FTI erfüllen
Wählen Sie eine Sprachkombination mit drei Sprachen. Ihre Mutter- oder Grundsprache ist Ihre A-Sprache. Diese Sprache beherrschen Sie sowohl mündlich als auch schriftlich perfekt. Ausgehend von Ihrer A-Sprache wählen Sie dann in der Tabelle der Sprachkombinationen zwei B-Sprachen (auch „Passivsprachen“ genannt). Diese drei Sprachen ergeben zusammen Ihre Sprachkombination.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.
Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt
Sie müssen folgende Prüfungen ablegen:
- Eine Prüfung in der A-Sprache, bei der Ihr Wissen und Ihre Redaktionskompetenz in Ihrer Muttersprache überprüft werden.
- Eine Prüfung in jeder B-Sprache, bei der Ihr Textverständnis und Ihre Redaktionskompetenz in Ihren beiden Passivsprachen überprüft werden.
Hier finden Sie weitere Infos zur Aufnahmeprüfung im BA, zur Aufnahmeprüfung für LSI (italienische Gebärdensprache) sowie zu den möglichen Sprachkombinationen.
Welches Sprachniveau wird verlangt?
Sie beherrschen Ihre A-Sprache perfekt: Sie müssen einen logischen, gut strukturierten Text in adäquatem Stil verfassen können. Für die B-Sprachen wird mindestens das Niveau B2 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen erwartet.
Möglichkeit zur Dispensation von der Prüfung in der B1- und B2-Sprache:
Falls Sie ein Zertifikat des Niveaus B2 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen für eine Ihrer B-Sprachen haben oder zwei Studienjahre an einer Sekundar- oder Hochschule absolviert haben, an der die B-Sprache Unterrichtssprache und Landessprache ist, dann können Sie von der Prüfung für diese B-Sprache dispensiert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bedingungen für eine Dispensation von der Prüfung in der B-Sprache. Eine Dispensation von der Prüfung in der Französischen Gebärdensprache (LSF) ist nicht möglich.
Andere Dispensationen:
Beim zweiten Antritt können Sie um Dispensation für jene Prüfungen ansuchen, die Sie beim ersten Antritt geschafft haben und die Beibehaltung der jeweiligen Noten beantragen (A- und B-Sprachen). Jedes positive Prüfungsresultat ist als Dispensationsgrund für ein Jahr gültig.
KandidatInnen, die Französisch nicht in ihrer Sprachkombination an der FTI haben, müssen zusätzlich die von der Universität vorgesehene Französischprüfung (eine von der Aufnahmeprüfung der FTI unabhängige Grundprüfung) ablegen, ausser es ist gemäss den Bedingungen der UNIGE eine Dispensation von der Prüfung möglich.
Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?
Die Aufnahmeprüfung findet online vom 18. bis 20. April 2023 statt.
Die Prüfungsergebnisse werden am 16. Juni 2023 veröffentlicht.
Wie kann man sich anmelden?
PHASE 1
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Wie kann man sich für die Aufnahmeprüfung der FTI anmelden?
Sie müssen sich zunächst an der FTI einschreiben und die Aufnahmeprüfungen bestehen.- Anmeldefrist: vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023.
- Anmeldefrist: vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2023.
PHASE 2
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Wie kann man sich an der UNIGE einschreiben?
Stellen Sie einen Online-Immatrikulationsantrag und schicken Ihre vollständigen Unterlagen postalisch an die Immatrikulationsstelle:- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2023
- für KandidatInnen, die für einen Aufenthalt von über 90 Tagen in der Schweiz ein Visum benötigen (unabhängig von Ihrem aktuellen Wohnsitz, ausser bei Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die bis über den 30. April hinaus gültig ist).
- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 30. April 2023
- für KandidatInnen, die kein Visum benötigen.
- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2023
Achten Sie darauf, Ihren vollständigen Immatrikulationsantrag rechtzeitig einzureichen, auch wenn Sie die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung an der FTI noch nicht erhalten haben!
Die Immatrikulation ist die von der Universität erteilte Zulassung, sich als StudentIn an einer Fakultät einzuschreiben, um an den verschiedenen Kursen, Seminaren und Übungen teilzunehmen, die zur Erlangung eines akademischen Grades notwendig sind. Sie ist für jedes Studium an der UNIGE verpflichtend.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.
Die Aufnahmeprüfung an der FTI ist kostenlos. Für den Immatrikulationsantrag an der UNIGE ist jedoch eine Gebühr von CHF 65.- zu entrichten.
ACHTUNG Die Zulassung an der FTI wird erst bestätigt, wenn Sie * die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben und * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde. BewerberInnen durchlaufen somit zwei separate Anmeldeverfahren. |
Kontakt
Studiensekretariat:
Informationen, Zulassung und Anmeldung
Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Tel.: +41 (0)22 37 98708
Fax: +41 (0)22 37 98750
E-Mail:
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