Anmeldung für das Zusatzzertifikat Übersetzen

Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Die Immatrikulationsbedingungen der UNIGE erfüllen und einen Hochschulabschluss haben
- Die Zulassungsbedingungen der FTI erfüllen
Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Sie müssen:
- Einen Master Übersetzen der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) oder einen von der zuständigen Kommission als gleichwertig anerkannten Hochschulabschuss haben.
- Die Aufnahmeprüfung der FTI bestehen.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.

Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt
Beschreibung der Aufnahmeprüfung für das Zusatzzertifikat Übersetzen
Sie müssen eine Prüfung in Ihrem neuen Sprachenpaar ablegen (zusätzliche B-Sprache–A-Sprache).
Ein Sprachenpaar setzt sich jeweils aus Ihrer A-Sprache und Ihrer B-Sprache zusammen. Bei der Prüfung in diesem Sprachenpaar (zusätzliche B-Sprache–A-Sprache) werden Ihr Wissen und Ihre Redaktionskompetenz in Ihrer Muttersprache (A) sowie Ihr Textverständnis in Ihrer Passivsprache (B) überprüft.
Bei der Aufnahmeprüfung müssen die KandidatInnen zeigen, dass sie einen Text in ihrer Passivsprache (B-Sprache) mit all seinen sprachlichen Feinheiten verstehen und sich perfekt in ihrer Aktivsprache (A-Sprache) ausdrücken können.
Bei der Revisionsprüfung müssen die KandidatInnen 5 Übersetzungsfehler (von Zeichensetzung bis hin zu grossen inhaltlichen Fehlern) in einem aus der B-Sprache übersetzten Text identifizieren, geeignete Verbesserungen vorschlagen und diese begründen.
Der zweite Teil ergänzt die Revisionsprüfung. Bei den Fragen wird das Verständnis sprachlicher Feinheiten im Text in der B-Sprache geprüft, während die Ausdrucksfähigkeit in der A-Sprache in einem weniger eingeschränkten Rahmen als bei der Revision bewertet wird.
Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, sofern Sie bei der Prüfung mindestens die Note 4 erreichen. Die Notenskala geht von 0 bis 6.
Was passiert bei Nichtbestehen?
Falls Ihre Note unter 4 liegt, können Sie das Zusatzzertifikat Übersetzen nicht im darauffolgenden Herbst beginnen. Sie können die Aufnahmeprüfung jedoch einmal wiederholen.
Welches Sprachniveau wird verlangt?
Sie beherrschen Ihre A-Sprache perfekt: Sie müssen einen logischen, gut strukturierten Text in adäquatem Stil verfassen können. Für die B-Sprache wird mindestens das Niveau C1 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen erwartet.
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Wählen Sie eine Sprachkombination mit zwei Sprachen. |

Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?
Die Aufnahmeprüfung findet online vom 14. bis 15. April 2026 statt.
Die Prüfungsergebnisse werden am 5. Juni 2026 veröffentlicht.

Wie kann man sich anmelden?
Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2026
Falls Sie exmatrikuliert wurden oder vor Studienbeginn an der FTI exmatrikuliert werden, bewerben Sie sich online (Anmeldung für die Aufnahmeprüfung und Reimmatrikulation).
Liste der Bewerbungsunterlagen, die Sie hochladen müssen.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.
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ACHTUNG Ihre Zulassung zur FTI ist erst gültig, wenn: * Sie die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben UND * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde. |
Studierendensekretariat
Zulassung und Anmeldung
Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Telefon: +41 (0)22 37 98708
E-Mail:
Bürozeiten: Montag - Donnerstag, 10:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr.