Mardi 30 septembre 2025: Nikolas Hertel

soutenance-hertel.jpg

Nikolas Hertel soutiendra, en vue de l'obtention du grade de docteur en droit, sa thèse intitulée:

« Dienstleistungsverträge im europäischen Privatrecht. Ein Vorschlag für einheitliche Sachvorschriften bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen »

Mardi 30 septembre 2025 – 14h15
Salle 3050 - UNI MAIL

Télécharger l'annonce


Jury : Prof. Bernard TILLEMAN, Université KU Leuven, Belgique, Prof. Christiane WENDEHORST, Université de Vienne, Autriche, Prof. Julia XOUDIS, Prof. Thomas KADNER GRAZIANO (directeur de thèse), sous la présidence du Prof. Luc THÉVENOZ, doyen de la Faculté de droit.

Zusammenfassung:

Das materielle Recht der Dienstleistungen ist in seiner transnationalen Dimension bis heute als Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung unterentwickelt. So sind auch rund 15 Jahre nach der Vorstellung des Draft Common Frame of Reference (DCFR) im Jahre 2009, mit dem erstmals ein Vorschlag für die Regelung des Dienstleistungsvertragsrechts auf supranationaler Ebene unterbreitet wurde, grundlegende inhaltliche und strukturelle Fragen dieser Rechtsmaterie weiter offen.

Dienstleistungen werden weithin als zentrales Element gesellschaftlicher Entwicklung betrachtet, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Europäische Kommission sieht in ihnen die „Triebfeder“ der europäischen Wirtschaft und den Binnenmarkt für Dienstleistungen als „Schlüsselinstrument“ für wirtschaftliches Wachstum. Es ist absehbar, dass der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr auch in Zukunft weiter wachsen und an Bedeutung hinzugewinnen wird. Dazu führen fortgeschrittene technische Entwicklungen etwa bei den Kommunikationstechnologien, wodurch Dienstleistungen über erhebliche Entfernungen hinweg transportiert werden können. Daneben ruft die fortschreitende Globalisierung Auslagerungseffekte hervor. Davon betroffen sind Dienstleistungen, die nicht unmittelbar zum Hauptgeschäft eines Betriebs gehören, wie Transport- oder Marketingdienstleistungen, aber auch solche des Hauptgeschäfts selbst, wie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für die Personalvermittlung.

Derzeit liegen jedoch Inhalt und Systematik der unterschiedlichen Dienstleistungsvertragsrechte weitgehend im Dunkeln. Im Zentrum der wissenschaftlichen Diskussion steht seit Ernst Rabel das Kaufrecht. Es besteht daher ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen der Bedeutung des Dienstleistungsvertragsrechts für die moderne Dienstleistungsgesellschaft einerseits und der ihm zuteil gewordenen Aufmerksamkeit in der wissenschaftlichen Diskussion andererseits. Das gilt insbesondere auf der supranationalen Ebene.

Hieraus ergibt sich das Bedürfnis, die Inhalte und Strukturen der in den verschiedenen Ländern bestehenden Dienstleistungssysteme zu untersuchen und einen Vorschlag für transnationale Grundsätze zu unterbreiten.

Vor diesem Hintergrund behandelt die Arbeit Fragen des materiellen Dienstleistungsvertragsrechts aus rechtsvergleichender Perspektive. Hierzu gehört die Vergütungspflicht des Dienstberechtigten, die Gefahrtragung, die (vorzeitige) Beendigung des Vertrages und die Prüfung und Genehmigung einer erbrachten Dienstleistung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Frage, ob die Behandlung dieser Sachfragen eine Unterscheidung verschiedener Arten von Dienstleistungsverträgen (Dienst- und Werkvertrag) erfordert oder nicht.

30 sept. 2025

2025