Anmeldung für den Bachelor Mehrsprachige Kommunikation

Welche Aufnahmebedingungen gibt es an der FTI?
Um an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) der Universität Genf (UNIGE) zu studieren, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Immatrikulationsbedingungen der Universität Genf
Sie müssen einen Sekundarschulabschluss vorweisen (z.B. Abitur, Matura, Französisches Baccalauréat oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss). Beachten Sie unbedingt den “Guide d’inscription” und die Immatrikulationsbedingungen.
Sie ferner auf die spezifischen Immatrikulationsbedingungen der FTI hin, die unter «Procédures et conditions d'admission particulières» aufgeführt werden. Sollten Sie keine Schweizer Staatsangehörigkeit haben, gelten darüber hinaus besondere Bedingungen für Bewerber:innen mit ausländischem Diplom.
- Zulassungsbedingungen der FTI
1. Sie müssen eine Sprachkombination mit drei Sprachen wählen. Ihre Muttersprache bzw. die Sprache, in der Sie die Schule absolviert haben, ist ihre A-Sprache. Diese Sprache beherrschen Sie einwandfrei sowohl schriftlich als auch mündlich. Ausgehend von Ihrer A-Sprache wählen Sie aus der Tabelle der möglichen Sprachkombinationen zwei B-Sprachen (auch «Passivsprachen» genannt). Zusammen ergeben diese drei Sprachen Ihre Sprachkombination.
2. Um sich einzuschreiben, müssen Sie folgende Bewerbungsunterlagen einreichen:
- Einen aktuellen Lebenslauf in der A-Sprache
- Ein Motivationsschreiben in der A-Sprache
- Maturitätszeugnis
- Sprachdiplome oder Nachweise eines Auslandsaufenthalts
- Bei Antrag auf eine Dispensation: Zertifikate oder anerkannte Diplome, die Ihr Sprachniveau für die entsprechenden B-Sprachen nachweisen
3. Sie müssen die Aufnahmeprüfung der FTI bestehen.
Weitere Informationen zum Studium finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.

Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt
Sollten Sie keine Dispensation für Ihre B-Sprachen erhalten (siehe entsprechende Bedingungen), müssen Sie drei mündliche Prüfungen bestehen:
- Eine Prüfung in der A-Sprache, bei der wir die Kenntnisse in Ihrer Muttersprache bzw. jener Sprache überprüfen, in der Sie die Schule absolviert haben. Dabei thematisieren wir auch Ihre Schullaufbahn. Diese Prüfung ist für alle Kandidat:innen obligatorisch.
- Eine Prüfung in jeder Ihrer B-Sprachen (Passivsprachen), bei der wir Ihre Sprachkenntnisse überprüfen können.
Diese mündlichen Prüfungen dienen hauptsächlich dazu, die von Ihnen in Ihren Bewerbungsunterlagen kommunizierten Informationen zu bestätigen.
Nachdem wir Ihr Niveau in den drei Sprachen Ihrer Sprachkombination feststellen konnten (auf einer Skala von «sehr gut», «genügend», «ungenügend» oder «deutlich ungenügend»), legen wir eine Gesamtnote fest und kommunizieren Ihnen unsere finale Entscheidung für die Aufnahme (bestanden) oder Nicht-Aufnahme (nicht bestanden). Diese Entscheidung wird wie folgt getroffen:
- Mit «genügenden» oder «sehr guten» Ergebnissen in den drei Sprachen ist Ihre Aufnahme garantiert.
- Ein «ungenügendes» Ergebnis in einer Sprache kann durch «genügende» oder «sehr gute» Ergebnisse in den anderen Sprachen ausgeglichen werden. Ausnahme hierfür ist die A-Sprache, bei der mindestens ein «genügendes» Ergebnis erforderlich ist.
- Prinzipiell wird die Aufnahme bei zwei «ungenügenden» Ergebnissen in einer jeweiligen Prüfungssession nicht genehmigt.
Weitere Informationen zur Aufnahmeprüfung für den BA und die möglichen Sprachkombinationen.
Welches Sprachniveau wird verlangt?
Sie müssen Ihre A-Sprache einwandfrei beherrschen, d.h. Sie können sich logisch, strukturiert und in adäquatem Stil ausdrücken.
Für die B-Sprachen wird das Niveau B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erwartet.
Dispensation für die Prüfung in den B-Sprachen:
Falls Sie über ein Diplom oder Zertifikat verfügen, welches das Erlangen des Niveaus B2 laut dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) in Ihrer B-Sprache nachweist, zwei Jahre in Vollzeit ein Studium in der B-Sprache in einem Land wo die B-Sprache Landessprache ist, absolviert haben, oder Ihre Hochschulzeugnisse die Kriterien für eine Dispensation erfüllen, können Sie von der Prüfung in der entsprechenden B-Sprache dispensiert werden. Siehe hierzudie Bedingungen für eine Dispensation der Prüfung in der B-Sprache für den BA.
Entsprechend dem eingereichten Nachweis (Sprachniveau laut Diplom oder Zertifikat) kann durch die Dispensation das Niveau «genügend» oder «sehr gut» festgelegt werden.
Weitere Dispensationen:
Sollten Sie die Aufnahmeprüfung ein zweites Mal antreten, können Sie eine Dispensation für die bereits bei der ersten Bewerbung bestandenen Prüfungen (A- und B-Sprachen) beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse nur für ein Jahr gültig sind.
Sollte Französisch nicht in Ihrer Sprachkombination sein, müssen Sie zusätzlich die von der Universität Genf vorgesehene Französischprüfung absolvieren. Diese findet unabhängig von der Aufnahmeprüfung der FTI statt. Eine Dispensation von dieser Prüfung ist nach den Bedingungen der UNIGE möglich.

Wo, wann und wie findet die Aufnahmeprüfung statt?
- Online (Zoom)
- Vom 18. bis 22. Mai 2026 – die Ergebnisse werden am 5. Juni 2026 veröffentlicht
- Technische Hinweise

Wie kann man sich anmelden?
Bereiten Sie die entsprechenden Bewerbungsunterlagen vor: Liste der Dokumente
Reichen Sie Ihre Online-Bewerbung ein, um sich für die Aufnahmeprüfung der FTI anzumelden und an der UNIGE einzuschreiben.
Anmeldefrist (falls Sie kein Visum benötigen): 15. Januar bis 30. April 2026
Anmeldefrist (falls Sie ein Visum benötigen): 15. Januar bis 28. Februar 2026.
Ihre Einladung zur Aufnahmeprüfung der FTI erhalten Sie Anfang Mai per E-Mail. Schauen Sie dementsprechend regelmässig in Ihre Mailbox und überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Schweizer als auch ausländische Studierende.
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Wichtig: Bitte beachten Ihre Zulassung zur FTI ist erst gültig, wenn:
* Sie die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben und * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde. |
Wie setze ich mich mit dem Studierendensekretariat in Verbindung?
Anmeldung und Einschreibung
Frau Veronique MALLAU
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Festnetz: +41 (0)22 37 98708
E-Mail:
Präsenzzeiten: Montag-Donnerstag von 10.00–12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr