Anmeldung für den Bachelor Mehrsprachige Kommunikation



Welche Aufnahmebedingungen gibt es an der FTI?

Um an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) der Universität Genf (UNIGE) zu studieren, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen: 

  • Immatrikulationsbedingungen der Universität Genf 

Sie müssen einen Sekundarschulabschluss vorweisen (z.B. Abitur, Matura, Französisches Baccalauréat oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss). Beachten Sie insbesondere die Immatrikulationsbedingungen der Universität Genf.

Wir weisen Sie ferner auf die spezifischen Immatrikulationsbedingungen der FTI, die unter «Procedures et conditions d'admission particulières» aufgeführt werden. Sollten Sie nicht über die Schweizer Nationalität verfügen, gelten darüber hinaus besondere Bedingungen für BewerberInnen mit ausländischem Diplom.

  • Zulassungsbedingungen der FTI

1. Sie müssen eine Sprachkombination mit drei Sprachen wählen. Ihre Muttersprache bzw. vertraute Kultur ist ihre A-Sprache. Diese Sprache beherrschen Sie einwandfrei sowohl schriftlich als auch mündlich. Ausgehend von Ihrer A-Sprache wählen Sie aus der Tabelle der möglichen Sprachkombinationen zwei B-Sprachen (auch «Passivsprachen» genannt). Zusammen ergeben sie Ihre Sprachkombination. 

2. Um sich einzuschreiben, müssen Sie folgende Bewerbungsunterlagen einreichen: 

-        Einen aktuellen Lebenslauf in der A-Sprache

-        Ein Motivationsschreiben in der A-Sprache

-        Hochschulzeugnisse und jegliche Diplome

-        Zertifikate oder Nachweise eines Auslandsaufenthalts, die Ihre Sprachkenntnisse beweisen

-        Bei Antrag auf eine Dispensation: Zertifikate oder anerkannte Diplome, die Ihr Sprachniveau für die entsprechenden B-Sprachen nachweisen

3. Sie müssen die Aufnahmeprüfung der FTI bestehen.

Weitere Informationen zum Studium finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.


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Die Aufnahmeprüfung kurz erklärt

Sollten Sie keine Dispensation für Ihre B-Sprachen erhalten (siehe entsprechende Bedingungen), müssen Sie drei mündliche Prüfungen bestehen:  :

  • Eine Prüfung in der A-Sprache, die uns erlaubt, Ihren Werdegang besser kennenzulernen und Ihre Kenntnisse und Kompetenzen in Ihrer Muttersprache oder Kultur zu überprüfen. Diese Prüfung ist für alle KandidatInnen obligatorisch.
  • Eine Prüfung in jeder Ihrer B-Sprachen (Passivsprachen), bei der wir Ihre Sprachkenntnisse überprüfen können.

Diese Prüfungen dienen dazu, die von Ihnen in Ihren Bewerbungsunterlagen kommunizierten Informationen zu bestätigen. 

Nachdem wir Ihr Niveau in den 3 Sprachen feststellen konnten («sehr gut», «genügend», «ungenügend» oder «deutlich ungenügend»), legen wir eine Gesamtnote fest und kommunizieren Ihnen unsere Entscheidung für die Aufnahme (bestanden) oder Nicht-Aufnahme (nicht bestanden). Diese Entscheidung wird wie folgt getroffen:

-Mit «genügenden» oder «sehr guten» Ergebnissen in den 3 Sprachprüfungen ist Ihre Aufnahme garantiert

-Ein «ungenügendes» Ergebnis in einer Sprache kann durch «genügende» oder «sehr gute» Ergebnisse in den anderen Sprachen ausgeglichen werden. Ausnahme hierfür ist die A-Sprache, bei der ein mindestens «genügendes» Ergebnis erforderlich ist.  .

-Prinzipiell wird die Aufnahme bei zwei «ungenügenden» Ergebnissen in einer jeweiligen Prüfungssession nicht genehmigt.

Weitere Infos zur Aufnahmeprüfung für den BA und die möglichen Sprachkombinationen.


Welches Sprachniveau wird verlangt?

Sie müssen Ihre A-Sprache einwandfrei beherrschen, d.h. Sie können sich logisch, strukturiert und in adäquatem Stil ausdrücken.

Für die B-Sprachen wird das Niveau B2 gemäss dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen (GER) erwartet.

Dispensation für die Prüfung in den B-Sprachen:
Falls Sie über einen Diplom oder Zertifikat verfügen, welches das Erlangen des Niveaus B2 laut dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) in Ihrer B-Sprache nachweist, zwei Jahre in Vollzeit ein Studium in der B-Sprache in einem Land wo die B-Sprache Landessprache ist, absolviert haben, oder Ihre Hochschulzeugnisse die Kriterien für eine Dispensation erfüllen, können Sie von der Prüfung in der entsprechenden B-Sprache dispensiert werden. Siehe hierzu die Bedingungen für eine Dispensation der Prüfung in der B-Sprache für den BA.

Entsprechend dem eingereichten Nachweis (Sprachniveau laut Diplom oder Zertifikat) kann durch die Dispensation das Niveau «genügend» oder «sehr gut» festgelegt werden.

Weitere Dispensationen:
Sollten Sie die Aufnahmeprüfung ein zweites Mal antreten, können Sie eine Dispensation für die bereits bestandenen Prüfungen (A- und B-Sprachen) bei der ersten Bewerbung beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse nur für ein Jahr gültig sind.

Sollte Französisch nicht in Ihrer Sprachkombination sein, müssen Sie zusätzlich die von der Universität Genf vorgesehenen Französischprüfung absolvieren. Diese findet unabhängig von der Aufnahmeprüfung der FTI statt. Eine Dispensation von dieser Prüfung ist nach den Bedingungen der UNIGE möglich.


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Wo und wann findet die Aufnahmeprüfung statt?

Die Aufnahmeprüfung findet online vom 18. bis 22. Mai 2026 statt.

​​​​​​​Die Ergebnisse werden am 5. Juni 2026 bekanntgegeben.

 


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Wie kann man sich anmelden?

Bereiten Sie die entsprechenden Bewerbungsunterlagen vor: Liste der Dokumente

Reichen Sie Ihre Online-Bewerbung ein, um sich für die Aufnahmeprüfung der FTI anzumelden und an der UNIGE einzuschreiben.

Anmeldefrist (falls Sie kein Visum benötigen): 15. Januar bis 30. April 2026

Anmeldefrist (falls Sie ein Visum benötigen): 15. Januar bis 28. Februar 2026.

Ihre Einladung zur Aufnahmeprüfung der FTI erhalten Sie Anfang Mai per E-Mail. Schauen Sie dementsprechend regelmässig in Ihre Mailbox und überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. 

Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Schweizer als auch ausländische Studierende.

 

Wichtig: Bitte beachten

Ihre Zulassung zur FTI ist erst gültig, wenn:

 

* Sie die Aufnahmeprüfung an der FTI bestanden haben

und

* Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde.


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Wie setze ich mich mit dem Studierendensekretariat in Verbindung?

Anmeldung und Einschreibung

Frau Marie-Laure Cudet
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Festnetz: +41 (0)22 37 98708
E-Mail: admission-fti(at)unige.ch

Präsenzzeiten: Montag-Donnerstag von 10.00–12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

 


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