Anmeldung zum Masterstudiengang in Übersetzungs- und Kommunikationstechnologien (MATECH - ehemalig MATIM)
Um an der Universität Genf (UNIGE) zu studieren und an der Fakultät für Übersetzen und Dolmetschen (FTI) zugelassen zu werden, müssen Sie:
- Die Immatrikulationsbedingungen der UNIGE für ein Masterstudium erfüllen
- Die Zulassungsbedingungen der FTI erfüllen
Welche Aufnahmebedingungen gibt es?
Die Zulassung erfolgt aufgrund Ihrer Bewerbungsunterlagen. Sie müssen dazu folgende Bedingungen erfüllen:
Anerkannte Abschlüsse
Sie haben einen der folgenden Abschlüsse:
- BA Mehrsprachige Kommunikation der FTI
- BA Mehrsprachige Kommunikation oder Übersetzen einer anderen Hochschule
- BA in Kommunikation
- BA in Linguistik
- BA in Informatik
- BA in Geisteswissenschaften
- anderer als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss
Abgeschlossene Kurse
Sie haben in Ihrem bisherigen Hochschulstudium mindestens einen Kurs in folgenden Bereichen abgeschlossen:
- Sprachdatenverarbeitung
- Übersetzungstechnologien
- oder Informations- und Kommunikationstechnologien
Sprachkenntnisse
Gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen ist das geforderte Sprachniveau für Englisch C1 und für Französisch B2.
Im Gegensatz zu den Masterstudiengängen Übersetzen und zum Master Konferenzdolmetschen haben Sie keine Sprachkombination und keine Übersetzungskurse.
Prüfung Ihres Dossiers
Ihr Dossier wird von einer Kommission der Fakultät geprüft. Der Entscheid über die Zulassung wird Ihnen bis spätestens 13. Juni 2025 übermittelt.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie in der allgemeinen Beschreibung.
Wie kann man sich anmelden?
Bitte bereiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vor: Liste der Unterlagen, die Sie hochladen müssen.
Sie müssen sich online bewerben, um sich an der FTI und an der UNIGE anzumelden.
- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 28. Februar 2025
- für KandidatInnen aus einem Land, welches für einen Aufenthalt von über 90 Tagen in der Schweiz ein Visum benötigen (unabhängig von Ihrem aktuellen Wohnsitz, ausser bei Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die bis über den 30. April hinaus gültig ist)
- für KandidatInnen, mit einem Nicht-Schweizer Bachelorabschluss
- Einschreibefrist: vom 15. Januar bis 30. April 2025
- für KandidatInnen, die kein Visum benötigen
- für KandidatInnen mit einem Schweizer Bachelorabschluss.
Die Studiengebühr beträgt CHF 500.- pro Semester, sowohl für Studierende aus der Schweiz als auch aus dem Ausland.
ACHTUNG Die Zulassung an der FTI wird erst bestätigt, wenn : * Ihr Aufnahmedossier an der FTI angenommen wurde und * Ihr Immatrikulationsantrag an der UNIGE angenommen wurde. |
Studierendensekretariat
Zulassung und Anmeldung
Marie-Laure CUDET
Gebäude: Uni Mail
Büro: 6256
Telefon: +41 (0)22 37 98708
E-Mail:
Bürozeiten: Montag - Donnerstag, 10:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 16:00 Uhr.