Um für einen Bachelor Mehrsprachige Kommunikation, einen Master Konferenzdolmetschen oder ein Zusatzzertifikat Übersetzen zugelassen zu werden, ist eine bestandene Aufnahmeprüfung erforderlich. Die Zulassung zum Studiengang Master Übersetzen ist für AbsolventInnen des BA der Fakultät oder eines äquivalenten Studiengangs einer anderen Universität ohne Aufnahmenprüfung möglich. Eine Aufnahmeprüfung ist allerdings erforderlich, wenn der BA in einer anderen Studienrichtung erlangt wurde.
Zeitplan und Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen